Bundeskartellamt äußert Bedenken zu rechtswidrigen Preissteigerungen
Das Bundeskartellamt hat schwerwiegende Bedenken hinsichtlich rechtswidriger Preissteigerungen bei Fernwärmeanbietern, die das Verbraucherschutzrecht ernsthaft verletzen könnten. In einer aktuellen Pressemitteilung bestätigt die Behörde, dass sich ihr Anfangsverdacht während eines laufenden Untersuchungsverfahrens erhärtet hat.
Untersuchungen der Stadtwerke und Fernwärmeversorger
Insgesamt werden sieben Stadtwerke und Fernwärmeversorger in vier Bundesländern unter die Lupe genommen, wobei in vier von neun analysierten Fernwärmenetzen unzulässige Preisanpassungsklauseln festgestellt wurden.
Ermittlungen und entdeckte Klauseln
Die Ermittlungen, die Ende 2023 begonnen haben und den Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023 abdecken, zeigen, dass die verwendeten Klauseln dazu führten, dass die Preissteigerungen höher ausfielen als gesetzlich erlaubt.
Stellungnahme des Kartellamtschefs
Laut Kartellamtschef Andreas Mundt haben die Monopolstellungen der Anbieter in ihren Netzgebieten den Verbrauchern keine Wechselmöglichkeiten geboten, wodurch kartellrechtlicher Missbrauch evident wird. Das Bundeskartellamt gibt den Anbietern nun die Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
Kritisches Licht auf die Fernwärmeversorgung
Diese Entwicklungen werfen ein kritisches Licht auf die Transparenz und Fairness im Bereich der Fernwärmeversorgung in Deutschland.
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