Verwaltungsgericht Stuttgart entscheidet über Verfassungsschutz und Südwest-AfD
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Die Klage der AfD wurde abgelehnt, doch eine Berufung wurde zugelassen.
Gründe für die Beobachtung
Der Verfassungsschutz beobachtet den Landesverband seit 2022 aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, einschließlich der Unterstützung eines „ethnischen Volksbegriffs“.
Folgen der Einstufung
- Erlaubnis zur Beobachtung von Mitgliedern
- Überwachung von Telefonen
Die AfD kritisiert dies als Instrument zur Diskreditierung politischer Gegner. Die schriftlichen Entscheidungsgründe sind noch ausstehend.
Für mehr Informationen lesen Sie auf spiegel
Diskussion darüber post