Forderungen zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das den Solidaritätszuschlag aufrechterhält, fordern die Wirtschaftsverbände von Union und SPD dessen Abschaffung.
Tanja Gönner und der Bundesverband der Deutschen Industrie
Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, beschreibt das Urteil als Rückschlag für Unternehmen und drängt darauf, die Abschaffung im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zu verankern. Sie betont, dass eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags ein starkes Signal für eine umfassende Unternehmenssteuerreform wäre.
Unterstützung von Peter Adrian
Der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Peter Adrian, unterstützt diese Ansicht und weist darauf hin, dass insbesondere Unternehmer und Kapitalgesellschaften den Zuschlag tragen, wodurch sie jährlich etwa 13 Milliarden Euro aufbringen müssen.
Reaktionen der Finanzminister
- Finanzminister Albert Füracker bezeichnet das Urteil als enttäuschend.
- Bundesfinanzminister Jörg Kukies betont die Klarheit, die nun herrsche.
Hintergrundinformationen
Der Solidaritätszuschlag, eingeführt zur Finanzierung der Wiedervereinigung, gilt seit 1995 unbefristet und wird nur noch von den oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen erhoben. Viele Unternehmen fühlen sich durch diese Ungleichbehandlung belastet und fordern dringend eine steuerliche Entlastung in den kommenden Koalitionsverhandlungen.
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