Gerhard Schröder erleidet juristischen Rückschlag
Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat erneut einen juristischen Rückschlag erlitten, als das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seine Klage gegen die Streichung seines staatlich finanzierten Büros ablehnte. Diese Entscheidung bekräftigt ein früheres Urteil, das feststellt, dass die Verwaltungsgerichte für verfassungsrechtliche Streitigkeiten nicht zuständig sind.
Hintergrund zu Schröders Büro
Schröder, der enge Verbindungen zu Russland pflegt und als Freund von Präsident Wladimir Putin gilt, hatte sein Büro im Mai 2022 nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs ruhend gestellt bekommen. Offiziell begründeten die Abgeordneten die Streichung damit, dass er keine „fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt“ mehr wahrnehmte.
Rechtliche Schritte und gesundheitliche Probleme
Trotz der Entscheidung hat Schröder seine Anwälte nicht ausgeschlossen, den Streit vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.
- Der 81-Jährige konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich an der Verhandlung teilnehmen.
- Er hatte kürzlich wegen Burn-out und gesundheitlicher Probleme eine Klinik aufgesucht.
Ob und wie es weitergeht, bleibt abzuwarten, während seine rechtlichen Herausforderungen weiterhin im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
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