Urteil des Bundesgerichtshofs zur Online-Bestellung von Medikamenten
In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Verbraucher bei der Online-Bestellung von apothekenpflichtigen, jedoch nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten über Plattformen wie den Amazon Marketplace ausdrücklich der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten zustimmen müssen. Andernfalls verstoßen die Anbieter gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Hintergrund des Falls
Der Fall wurde von einem Apotheker angestoßen, der gegen andere Apotheken klagte, die ihre Produkte online verkaufen. Der BGH betonte, dass Gesundheitsdaten unter besonderen Schutz fallen und dass persönliche Informationen wie Name und Lieferadresse in diesem Kontext als sensibel gelten.
Bedeutung des Urteils
Versandhandel spielt eine immer bedeutendere Rolle für den Umsatz in der Branche, insbesondere bei homöopathischen Mitteln, wo der Anteil 2023 bereits ein Drittel ausmachte. Zudem stärkte das Urteil das Recht von Unternehmen, gegen Datenschutzverstöße ihrer Mitbewerber zu klagen.
Folgen für die Online-Apothekenlandschaft
Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Online-Apothekenlandschaft und könnte das Verbraucherverhalten im Online-Kauf von Medikamenten nachhaltig beeinflussen.
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