Norwegische Justizministerin präsentiert neues Gesetz zur Vergewaltigungsdefinition
Die norwegische Justizministerin Astri Aas-Hansen hat ein neues Gesetz vorgestellt, das den Tatbestand der Vergewaltigung neu definiert und bei einer Verurteilung den „fehlenden Konsens“ des Opfers ins Zentrum rückt. Das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ soll sicherstellen, dass jede sexuelle Beziehung auf freiwilliger Zustimmung basiert, die durch Worte oder Handlungen geäußert wird. Diese Gesetzesänderung folgt dem Vorbild Schwedens und zielt darauf ab, die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen, indem sie explizit betont, dass auch andere Faktoren zum Widerstand gegen sexuelle Annäherungen führen können.
Strafen bei fehlendem Konsens
Im Falle einer Verurteilung aufgrund fehlenden Konsenses drohen künftig bis zu sechs Jahre Freiheitsstrafe. Aas-Hansen, eine erfahrene Juristin, hebt hervor, wie wichtig es ist, die weitreichenden negativen Auswirkungen einer Vergewaltigung auf die Lebensqualität und Gesundheit der Opfer zu erkennen.
Ziele des neuen Gesetzes
- Stärkung der gesellschaftlichen Norm, dass sexueller Kontakt nur mit voller Einwilligung aller Beteiligten stattfinden sollte.
- Erhöhung der rechtlichen Anerkennung der sexuellen Selbstbestimmung.
Vergleich zu anderen Ländern
Zwar hat Spanien bereits ein ähnliches Gesetz verabschiedet, doch auf EU-Ebene gibt es weiterhin Widerstände gegen gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dieses norwegische Gesetz könnte somit einen wichtigen Schritt in eine stärkere rechtliche Anerkennung der sexuellen Selbstbestimmung darstellen.
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