Planen Sie Ihre Hochzeitsflitterwochen?
Denken Sie daran, bei der Buchung bereits Ihren zukünftigen Namen anzugeben, um Probleme mit Airlines zu vermeiden. Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) ist es wichtig, dass der Name auf den Flugtickets genau so geschrieben wird wie im Ausweisdokument. Selbst kleine Abweichungen können zu ärgerlichen Schwierigkeiten beim Check-in und bei der Einreise führen.
Regeln der Fluggesellschaften
Jede Fluggesellschaft hat eigene Regeln hinsichtlich Namensänderungen, wobei die Bandbreite von kostenlosen Korrekturen bis hin zu hohen Gebühren reicht. Bei Buchungen über Online-Portale ist eine nachträgliche Änderung oft nicht möglich, weshalb es ratsam ist, direkt die Airline zu kontaktieren, falls Ihnen ein Fehler auffällt.
Wichtige Dokumente
Besonders wichtig ist, dass frisch verheiratete Paare bei Namensänderungen die Heiratsurkunde als Nachweis bereithalten. Auch bei Umlauten und zweiten Vornamen gibt es Unterschiede:
- Einige Airlines wandeln Umlaute ab.
- Andere verlangen spezielle Schreibweisen.
Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie vor der Buchung die AGB der Airline gründlich lesen.
Widerrufsrecht
Denken Sie daran: Im Gegensatz zu anderen Einkäufen haben Sie bei Flugbuchungen kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Seien Sie bestens informiert, um Ihre Reise unbeschwert genießen zu können!
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