Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Intelligenztests nicht bei der Gymnasialzulassung berücksichtigt werden müssen.
Fallbeispiel
In einem aktuellen Fall wurde der Antrag einer Schülerin abgelehnt, die trotz überdurchschnittlicher Leistungen in einem Intelligenztest, nicht die erforderlichen Noten für die Aufnahme ins Gymnasium erreichte:
- Notendurchschnitt von 2,6 aus der Grundschule
- Unter der Mindestanforderung
- Probeunterricht: 63 Prozent der Zielvorgaben
Gerichtliche Stellungnahme
Laut Gericht dürfen die Schulbehörden sich auf die schulischen Leistungen stützen, die durch das Zeugnis dokumentiert sind. Dies zeigt, dass für die Aufnahme in eine Elite-Schule wie das Gymnasium sowohl akademische Leistungen als auch spezifische Zulassungskriterien entscheidend sind.
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