Gerichtsentscheidung zum Verbleib eines Kindes in der Kita
Ein rheinland-pfälzisches Verwaltungsgericht entschied, dass ein Kind, das mutmaßlich aggressives Verhalten gezeigt hat, vorerst in seiner Kita bleiben darf.
Hintergrund der Entscheidung
Der Antrag der Eltern gegen die zivilrechtliche Kündigung der Gemeinde, die Trägerin der Kita ist, hatte Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass eine zivilrechtliche Kündigung nicht ausreicht, um den Ausschluss des Kindes zu rechtfertigen, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung handelt.
Wichtige Punkte
- Ein entsprechender Verwaltungsakt könnte den Zugang zur Kita beenden.
- Das Kind wird also weiterhin die Kita besuchen.
- Die Eltern können möglicherweise eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz einlegen.
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