Urteil gegen Peter Krauth und Thomas Walter
Nach jahrzehntelangem Untertauchen stellten sich Peter Krauth (65) und Thomas Walter (62) der deutschen Justiz und wurden für ihren gescheiterten linksextremen Anschlagsversuch von 1995 in Berlin verurteilt. Ein Berliner Gericht verhängte eine zweijährige Freiheitsstrafe, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Diese Strafe wurde als angemessen erachtet, da lediglich ein versuchter Anschlag vorlag, und die Zeit seit der Tat sowie die freiwillige Rückkehr der Angeklagten aus Südamerika berücksichtigt wurden.
Details des Anschlagsversuchs
Die Männer hatten geplant, das im Bau befindliche Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau mit 120 Kilogramm Sprengstoff zur Explosion zu bringen. Ein Zufall verhinderte die Detonation.
Rechtliche Einschätzungen
- Die Richter hoben hervor, dass die Verjährungsfrist aufgrund unterbrochener Fristen weiterhin gültig war, obwohl mehr als 30 Jahre vergangen sind.
- Das Gericht betonte die „günstige Prognose“ für eine Bewährungsstrafe, da beide Angeklagten in einem Alter sind, in dem sie weniger geneigt sind, erneut Straftaten zu begehen.
Nach dem Urteil feierten Krauth und Walter ihren Freispruch vor dem Gerichtsgebäude mit Dosenbier.
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