Entscheidung zum Krötenschutz in Bad Iburg
In Bad Iburg, Niedersachsen, hat das Verwaltungsgericht Osnabrück eine wichtige Entscheidung getroffen:
- Eine dreimonatige Straßensperrung zur Sicherung wandernder Kröten wurde für unzulässig erklärt.
- Das Gericht bezeichnete die behördliche Anordnung als „unverhältnismäßig und unbestimmt“.
- Ein Eilantrag eines Forellenzüchters, der wirtschaftliche Schäden durch die Sperrung fürchtete, wurde unterstützt.
Hintergrund der Entscheidung
- Der Landkreis hatte die Maßnahme zwischen dem 1. Februar und 30. April von 18 bis 08 Uhr verhängt.
- Der Zweck war der Schutz der Kröten vor Straßenverkehr.
Gerichtliche Feststellungen
- Die genauen Zeiten der Sperrung waren unklar.
- Die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers wurden nicht ausreichend gewürdigt.
Ausblick
Die Frage des Krötenschutzes und der Verkehrssicherheit in Bad Iburg bleibt umstritten. Eine Beschwerde gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist möglich.
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