Rechtsstreit zwischen der Stadt Hilden und Marianus Krall beigelegt
Ein langwieriger Rechtsstreit zwischen der Stadt Hilden in Nordrhein-Westfalen und Marianus Krall ist jetzt beigelegt. Die Stadt hatte von Krall, der keinen Hund besitzt, rückwirkend 1.404 Euro Hundesteuer für vier Jahre gefordert, basierend auf seinen Facebook-Posts mit Hunden, die seinen Angehörigen gehörten. Trotz mehrmaliger Klarstellungen von Krall stellte die Stadt ihren Steuerschätzbescheid nicht in Frage.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied letztlich, dass die Forderung rechtswidrig war, da keine Beweise für Kralls Hundehalterstatus vorlagen. Die Stadt gab auf Empfehlung der Richterin nach, und Krall muss nun lediglich die Anwaltskosten zur Hälfte tragen.
Reaktionen und Ausblick
Er äußerte sich zufrieden über die Einigung und plant, als Bürgermeister zu kandidieren, um positive Veränderungen für die Stadt Hilden herbeizuführen. Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit von klaren rechtlichen Prüfungen und einer fairen Verwaltungspraxis.
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