Aktuelle Regelungen zur Führerscheinvergabe in der EU
Die aktuellen Regelungen zur Führerscheinvergabe in der EU werden zwar harmonisiert, jedoch nicht in dem ursprünglich angestrebten Umfang. Nach Verhandlungen zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten bleibt die verpflichtende Gesundheitsuntersuchung für Autofahrer über 70 Jahren aus.
Stattdessen müssen Neuantragsteller in allen EU-Ländern eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbstauskunft vorlegen; der Führerschein wird dann für 15 Jahre gültig. Bei Verlängerungen können EU-Staaten eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen, müssen dies jedoch nicht.
Äußerungen des Bundesverkehrsministers
Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat sich während dieser Verhandlungen gegen verpflichtende Tests für ältere Fahrer ausgesprochen und lehnt auch eine freiwillige Einführung in Deutschland ab.
Wichtige Punkte der Reform
- Geplante Einführung eines digitalen Führerscheins bis 2030, der über Smartphones zugänglich sein wird.
- Physischer Ausweis kann weiterhin beantragt werden.
- Erstmalige Einführung einer zweijährigen Probezeit für neue Fahrer in allen EU-Staaten.
Die neuen Vorschriften müssen nun noch formal vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Europaparlament genehmigt werden, um in Kraft zu treten.
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