Lufthansa: Verbotene Werbeaussagen zu CO₂-Ausgleich
Lufthansa wurde nach einem Urteil des Kölner Amtsgerichts, angestoßen von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), untersagt, bestimmte Werbeaussagen zum CO₂-Ausgleich in ihren Flugbewerbungsmaterialien zu verwenden. Das Gericht stellte fest, dass Lufthansa Aussagen wie „CO₂-Emissionen durch Beiträge zu Klimaschutzprojekten ausgleichen“ nicht ohne richtigen Kontext bewerben könne.
Kritik der Deutschen Umwelthilfe
Die DUH kritisierte Lufthansa aufgrund von angeblicher Irreführung der Kunden, indem suggeriert wurde, dass die Zahlung zusätzlicher Gebühren Flüge klimaneutral machen könnte. Diese Behauptung wurde als irreführend angesehen wegen unzureichender Kompensationsmaßnahmen.
Jürgen Resch, der Direktor der DUH, betonte, dass das Fliegen erhebliche Auswirkungen auf den Klimawandel hat und der Verkauf eines falschen Gefühls von Klimaverantwortung unethisch sei.
Reaktion von Lufthansa
Lufthansa erkannte das Urteil an und gab an, die Folgen zu prüfen, während sie weiterhin an der Reduzierung der Umweltauswirkungen arbeitet.
Zusammenfassung
Dieser Fall verdeutlicht die zunehmende Kontrolle über die Werbepraktiken von Fluggesellschaften in Bezug auf Nachhaltigkeit und Klimaverantwortung, was einen breiteren Trend in der Luftfahrtindustrie widerspiegelt, um umweltfreundlichere Reisemöglichkeiten zu fördern.
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