Lufthansa muss Werbung über CO₂-Ausgleiche einstellen
Lufthansa ist nach einem Urteil des Landgerichts Köln untersagt, in ihrer Werbung mit Aussagen über CO₂-Ausgleiche für Flugreisen zu werben. Die Klage wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingereicht, die der Airline systematische Täuschung der Kunden vorwirft.
Gerichtsurteil
Das Gericht stellte fest, dass die Werbung den Eindruck erweckt, dass Flüge klimaneutral seien, was durch unzureichende Kompensationsmaßnahmen nicht zutrifft.
Untersagte Hinweise
- Der Hinweis auf die Reduzierung der CO₂-Emissionen durch nachhaltige Flugkraftstoffe wurde untersagt.
Position der Deutschen Umwelthilfe
Laut DUH wird Verbrauchern nicht klar, in welchem Umfang ihre CO₂-Emissionen kompensiert werden.
Reaktion von Lufthansa
Lufthansa hat bestätigt, das Urteil zu prüfen und betont, dass sie kontinuierlich an Projekten zur Reduktion der Umweltauswirkungen arbeitet.
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