Urteil des Landgerichts Köln gegen Lufthansa
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Lufthansa bestimmte Aussagen in ihrer Werbung für Flugreisen nicht mehr verwenden darf, insbesondere in Bezug auf die CO₂-Kompensation. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Klage erhoben und erhielt umfassend Recht. Laut Urteil darf Lufthansa nicht mehr mit dem Satz werben, dass sie CO₂-Emissionen durch Beiträge zu Klimaschutzprojekten ausgleicht. Auch die Behauptung, dass Passagiere ihre CO₂-Emissionen durch nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) direkt beim Buchen reduzieren können, wurde untersagt.
Kritik an großen Airlines
Jürgen Resch, Geschäftsführer der Umwelthilfe, kritisierte die Praktiken großer Airlines und betonte, dass Flugreisen erheblich zur Klimabelastung beitragen. Verbraucher würden in die Irre geführt, wenn ihnen vorgegaukelt wird, sie könnten durch Zahlungen eine Klimaneutralität erreichen, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist.
Lufthansas Reaktion
Lufthansa gab an, das Urteil zu prüfen und weiterhin Projekte zur Reduktion der Umweltauswirkungen des Fliegens zu verfolgen.
Zusammenfassung
Dieses Urteil verdeutlicht die laufenden Bemühungen, die Transparenz und Verantwortung in der Luftfahrtbranche zu erhöhen und die Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen.
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