Thüringer Staatsanwaltschaft entscheidet über AfD-Parteispende
Die Thüringer Staatsanwaltschaft hat entschieden, keine Ermittlungen gegen die AfD aufgrund einer Parteispende von 999.990 Euro einzuleiten. Diese Entscheidung folgt auf mehrere Strafanzeigen, die Bedenken zur Herkunft der Spende äußerten. Bei der Überprüfung fanden die Ermittler jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine mögliche Verschleierung der Zahlungsquelle.
Details zur Spende
- Die Spende, die am 23. Januar einging, wurde von Horst Jan Winter aus Blankenhain gemeldet.
- Widders Adresse stellte sich später als Briefkastenadresse heraus.
- Winter ist ein Aufsichtsratsmitglied eines Versandhandelsunternehmens.
- Er erhielt zuvor eine Summe von zwei Millionen Euro von Udo Böttcher, dem Firmenchef.
- Die Verbindung zwischen Böttcher und Winter wurde nach der Spende beendet, und Böttcher rief zur Rückzahlung der Summe auf.
Weitere Untersuchungen
Gleichzeitig steht eine weitere Zuwendung von rund 2,35 Millionen Euro an die AfD im Fokus der Bundestagsverwaltung, die eine andere mögliche illegale Spende untersucht. Parteien dürfen keine anonymen oder Maskierungsspenden annehmen, was bei Verstoß mit hohen Geldstrafen geahndet werden kann.
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