Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette
Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden mehrere Anträge ihrer Verteidigung abgelehnt, darunter:
- Einstellung des Verfahrens
- Aufhebung des Haftbefehls
Klette, die sich wegen versuchten Mordes und 13 Raubüberfällen verantworten muss, kritisierte die Sicherheitsvorkehrungen als Vorverurteilung und politischen Kalkül. Der Prozess wird unter hohen Sicherheitsmaßnahmen im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle durchgeführt, da Klette zusammen mit geflüchteten Komplizen von 1999 bis 2016 mehrere Überfälle begangen haben soll.
Verteidigungsanträge und Gerichtsbeschlüsse
Die Verteidigung beantragte eine Unterbrechung des Verfahrens, um eine umfangreiche Festplatte mit 18 Terabyte an Beweismaterial gründlich auszuwerten. Das Gericht wies diesen Antrag zurück und stellte fest, dass die Verteidigung die relevanten Akten bereits zuvor hätte einsehen können.
Klette, die bereits in Untersuchungshaft ist, wird zudem mit weiteren schweren Vorwürfen in Verbindung gebracht, die jedoch nicht Teil des aktuellen Verfahrens sind.
Öffentliches Interesse
Der Fall bleibt von öffentlichem Interesse, insbesondere aufgrund der historischen Verbindungen zur Roten Armee Fraktion (RAF) und der anhaltenden Flucht ihrer mutmaßlichen Komplizen.
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