Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen ehemaligen Staatsanwalt, der seines minderjährigen Sohnes beschuldigt wird, aufgehoben. Der Angeklagte war ursprünglich zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden, doch die BGH-Entscheidung vom 15. Januar 2024 verpflichtet nun zur Wiederaufnahme des Verfahrens.
Der Fall und seine Bedeutung
Der Fall, auch als „Schlafwandel-Prozess“ bekannt, sorgte bundesweit für Aufsehen, da die Verteidigung argumentierte, der Angeklagte könnte in einem schlafähnlichen Zustand, bekannt als „Sexsomnia“, gehandelt haben und somit schuldunfähig sein.
Kritik am Landgericht Lübeck
Der BGH kritisierte das Landgericht Lübeck insbesondere wegen des Umgangs mit einer entscheidenden Zeugin, die in der Vergangenheit eine Beziehung zu dem Angeklagten hatte. Die wesentlichen Punkte der Kritik sind:
- Das Gericht hätte das Risiko von Falschaussagen näher prüfen müssen.
- Die Motivation der Zeugin wurde nicht ausreichend untersucht.
Revisionsverfahren
Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte legten gegen das ursprüngliche Urteil Revision ein, und seine Verteidiger sehen deutliches Potenzial für einen Freispruch in einem neuen Verfahren.
Hintergrund und Folgen
Dieser komplexe Fall, der sich über Jahre hinzog, wurde erst durch ein Klageerzwingungsverfahren ins Rollen gebracht. Trotz der schweren Vorwürfe schweigt der Angeklagte gegenüber den Medien. Der BGH-Entscheidushers ist somit ein zukunftsweisender Schritt im Rahmen des deutschen Justizsystems.
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