Urteilsaufhebung durch den Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen ehemaligen Staatsanwalt aufgehoben, der wegen mutmaßlicher Missbrauchs- und Vergewaltigungsvorwürfe gegenüber seinem minderjährigen Sohn verurteilt wurde. Das Urteil, das am 15. Januar 2024 verkündet wurde, sah eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten vor, doch der BGH ordnete eine Wiederholung des Prozesses an, da rechtliche Fehler im Vorgehen des Landgerichts Lübeck aufgedeckt wurden.
Der „Schlafwandel-Prozess”
Der Fall, bekannt als „Schlafwandel-Prozess”, sorgte für bundesweite Aufmerksamkeit, da der Angeklagte behauptete, die Tat aufgrund von „Sexsomnia” im Schlaf begangen zu haben. Besonders kritisierte der BGH die mangelhafte Einbeziehung einer wichtigen Zeugin:
- Eine ehemalige Partnerin des Angeklagten
- Deren Aussagen wurden vom Richter nicht geglaubt
- Die Zeugin trug ein erhebliches Risiko einer Falschaussage
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung des BGH ist ein bedeutender Schritt in diesem langwierigen Verfahren, das aufgrund eines Klageerzwingungsverfahrens angestoßen wurde, und lässt Raum für eine potenzielle Freisprechung des Angeklagten in der neuen Hauptverhandlung. Seine Verteidiger zeigen sich optimistisch über die künftige Entwicklung.
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