Bundesgerichtshof hebt Urteil auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen ehemaligen Staatsanwalt aufgehoben, der wegen des schweren Missbrauchs und der Vergewaltigung seines minderjährigen Sohnes verurteilt wurde. Der Fall, bekannt als der „Schlafwandel-Prozess“, sorgte bundesweit für Aufsehen, da der Angeklagte behauptete, er sei zum Zeitpunkt der Tat im März 2019 als Schlafwandler gehandelt und dadurch schuldunfähig gewesen.
Entscheidung des BGH
Der BGH bemängelte in seiner Entscheidung, die am 15. Januar 2024 bekannt gegeben wurde, gravierende Rechtsfehler und kritisierte das Landgericht Lübeck für den Umgang mit einer Schlüsselzeugin.
Zeugin und deren Aussage
Diese Juristin, die in der Vergangenheit mit dem Angeklagten liiert war, berichtete von sexuellen Übergriffen, jedoch glaubte das Gericht ihrer Aussage nicht. Der BGH stellte dazu fest, dass das Landgericht nicht ausreichend die Möglichkeit einer Falschaussage durch die Zeugin geprüft habe, zumal sie durch ihre Aussage ein hohes Risiko für ihre berufliche Existenz eingegangen wäre.
Revisonsanträge
Sowohl die Staatsanwaltschaft Kiel als auch die Verteidigung des Angeklagten haben Revision eingelegt. Verteidiger Johann Schwenn äußerte, dass die BGH-Entscheidung einen Freispruch nahelege.
Hintergrund des Falls
Der Fall, der sich über viele Jahre hinzog, wurde letztlich durch ein Klageerzwingungsverfahren der Ex-Frau und des Sohnes des Angeklagten vor Gericht gebracht. Der Angeklagte äußert sich derzeit nicht zu den Vorwürfen.
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