Europäisches Lieferkettengesetz: Verschiebung und Reformen im Fokus
Das europäische Lieferkettengesetz wird voraussichtlich um ein Jahr verschoben, nachdem das Europaparlament in Straßburg der Änderung zustimmte. Der Schritt, der zunächst von den EU-Staaten verabschiedet werden muss, folgt einem Vorschlag der EU-Kommission, der die ersten Regelungen auf 2028 ansetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Menschenrechte weltweit zu stärken und sicherzustellen, dass große Unternehmen Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Kinder- und Zwangsarbeit, übernehmen.
Trotz der positiven Absichten gab es erhebliche Kritik aus der Wirtschaft. Unternehmen befürchten übermäßige bürokratische Anforderungen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Die Kommission hatte zuvor auch weitreichende Änderungen an den Umweltvorschriften vorgeschlagen, die:
- die Berichtspflichten für viele Unternehmen deutlich reduzieren
- die Sorgfaltspflicht nur auf Firmen mit über 1.000 Mitarbeitern anwenden würden
Das Lieferkettengesetz in seiner bisherigen Form verlangt von Unternehmen, Verantwortung für ihre gesamten Lieferketten zu übernehmen – einschließlich der Arbeitsbedingungen bei externen Zulieferern. Bei Missachtung drohen Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Die anstehenden Reformen könnten die Komplexität des Gesetzes erheblich verringern. Entdecken Sie mehr über die Herausforderungen und Entwicklungen des Lieferkettengesetzes.
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