Der bayerische Landtag plant Kostenfreiheit für Manfred Genditzki
Der bayerische Landtag plant, dem Justizopfer Manfred Genditzki die Kosten für seine 13-jährige Inhaftierung im Zusammenhang mit dem „Badewannenmord“ zu erlassen. Der Justizausschuss, auf Antrag der Grünenfraktion einstimmig, hat sich dafür ausgesprochen, die bisherigen Regelungen zur Abrechnung von Kosten und Logis zu überdenken.
Hintergrund des Falls
Genditzki, der 2023 nach jahrelangen Rechtsstreit und neuen Beweisen von den Vorwürfen freigesprochen wurde, erhielt zuvor eine Entschädigung minus 50.000 Euro für seine Haftbedingungen.
Änderungen im Justizministerium
Das bayerische Justizministerium erarbeitet momentan Änderungen, um zukünftig solche Abzüge zu verhindern.
Kommentare und weitere Schritte
- Die Grünen kommentieren, dass es zynisch gewesen wäre, Genditzki weiterhin für seine Haftkosten zur Rechenschaft zu ziehen.
- Genditzki plante unabhängig von der Kostenerlassung weitere rechtliche Schritte, darunter einen Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 750.000 Euro.
Relevanz und Ausblick
Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und wirft Fragen zur Justizreform in Bayern auf.
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