Europäischer Gerichtshof (EuGH) Entscheidung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine Blutfehde innerhalb einer Familie allein keinen Anspruch auf Flüchtlingsschutz begründet. In einem Fall über einen Afghanen, der in Österreich Asyl beantragt hatte, stellte der EuGH klar, dass zur Anerkennung als Flüchtling bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Voraussetzungen für den Flüchtlingsstatus
- Verfolgung aus dem Herkunftsland aufgrund von:
- Rasse
- Nationalität
- politischer Überzeugung
- Religion
- Mitgliedschaft in einer bestimmten sozialen Gruppe
Wesentlich ist, dass eine Gruppe von der Gesellschaft als andersartig betrachtet wird, insbesondere durch Diskriminierung oder Stigmatisierung. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Familie in einem vermögensrechtlichen Streit reicht hierfür nicht aus.
Prüfung des subsidiären Schutzanspruchs
Das österreichische Gericht muss noch prüfen, ob in diesem speziellen Fall ein Anspruch auf subsidiären Schutz besteht, falls eine Rückkehr in das Herkunftsland ernste Gefahren mit sich bringt. Ein solcher Schutzanspruch könnte auch dann bestehen, wenn die Gefährdung nicht direkt vom Staat ausgeht.
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