Planung der Hochzeitsreise und Namensführung
Bei der Planung der Hochzeitsreise sollten Paare besonders auf ihre Namensführung achten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt, dass nachträgliche Änderungen von Flugtickets aufgrund einer Namensänderung oft teuer sind oder im schlimmsten Fall gar nicht möglich sind. Um Stress zu vermeiden, muss der Name genau so auf dem Ticket angegeben werden, wie im Ausweisdokument. Abweichungen können beim Check-in oder bei der Einreise in Länder mit Visapflicht erhebliche Probleme verursachen.
Richtlinien der Airlines
Jede Airline hat unterschiedliche Richtlinien zu Namensänderungen und Fehlerkorrekturen, weshalb es ratsam ist, die AGB vor der Buchung zu lesen. Falls ein Fehler entdeckt wird, sollte umgehend die Airline kontaktiert werden, selbst wenn die Buchung über ein Drittanbieter-Portal erfolgte.
- Besonders bei der Verwendung von Umlauten oder Akzenten sollten Reisende auf die spezifischen Anforderungen der Airline achten.
Wichtige Dokumente für angeheiratete Paare
Für angeheiratete Paare ist es sinnvoll, die Heiratsurkunde zur Hand zu haben, falls eine Namensänderung erforderlich ist. Letztendlich gilt: Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Name exakt wie im Ausweisdokument eingegeben werden. So können Paare ihre Hochzeitsreise ohne unerwartete Probleme genießen.
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