Überwachung der Südwest-AfD
Der Verfassungsschutz hat das Recht, die Südwest-AfD als rechtsextremen Verdachtsfall zu klassifizieren und zu überwachen.
Gerichtliche Entscheidungen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage der AfD gegen diese Entscheidung abgewiesen, jedoch wurde eine Berufung zugelassen.
Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen
Das Gericht hatte bereits in einem Eilverfahren entschieden, dass es ausreichende Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt, insbesondere aufgrund der Forderungen ihrer Mitglieder nach einem „ethnischen Volksbegriff“.
Überwachungsmaßnahmen
Seit 2022 wird der Landesverband von den Geheimdiensten beobachtet, was umfassende Überwachungsmaßnahmen ermöglicht.
Reaktion der AfD
Die AfD sieht diese Beobachtung als Versuch der Diskreditierung politischer Gegner durch den Inlandsgeheimdienst.
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