Verfassungsschutz stuft Südwest-AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein
Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und überwachen, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden hat. Diese Entscheidung kam, nachdem die AfD eine Klage gegen die Überwachung eingereicht hatte, die jedoch abgewiesen wurde. Das Gericht gestattet eine Berufung, während die schriftlichen Entscheidungsgründe noch ausstehen.
Eilverfahren und verfassungsfeindliche Bestrebungen
Bereits zuvor hatte ein Eilverfahren entschieden, dass es berechtigte Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gibt, insbesondere aufgrund ihrer Mitglieder, die für einen „ethnischen Volksbegriff“ eintreten.
Überwachung durch den Verfassungsschutz
Der Verfassungsschutz beobachtet den Landesverband seit 2022, was ihm erlaubt:
- Mitglieder unter strengen Bedingungen zu observieren
- Telefonüberwachungen durchzuführen
Die AfD sieht in dieser Beobachtung eine politische Diskreditierung durch den Inlandsgeheimdienst.
Akteure und Spannungen
Diese laufenden Entwicklungen verdeutlichen die anhaltenden Spannungen zwischen politischen Parteien und den Verfassungsschutzbehörden in Deutschland.
Für mehr Informationen lesen Sie auf spiegel
Diskussion darüber post