Verfahren gegen Theo Zwanziger
Das Verfahren gegen Theo Zwanziger, den ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), könnte eingestellt werden, da das Landgericht Frankfurt am Main am 25. Verhandlungstag des „Sommermärchen“-Prozesses vorschlug, die Anklage aufzuheben. Im Gegenzug müsste Zwanziger 5000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zahlen. Die Staatsanwaltschaft und Zwanzigers Anwalt werden sich am 3. April dazu äußern.
Gerichtliche Feststellungen
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der 79-Jährige nicht aktiv an der Verschleierung einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro an die FIFA beteiligt war. Diese wurde als legitime Betriebsausgabe des DFB angesehen.
- Die umstrittene Zahlung war eine Rückzahlung eines Darlehens, das Franz Beckenbauer 2002 erhielt.
- Die Staatsanwaltschaft wertet dies jedoch als Steuerhinterziehung in Höhe von 13,7 Millionen Euro.
Dies führte zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit des DFB und einer Steuernachzahlung von 22 Millionen Euro.
Richterliche Einschätzung
Richterin Eva-Marie Distler forderte eine zügige Verfahrenseinstellung und bemerkte, dass die Konzeption der Verschleierung nicht bei Zwanziger lag. Er sei zu keiner Zeit bereichert worden und habe nicht aus Eigennutz gehandelt.
Verfahren gegen andere Angeklagte
Das Verfahren gegen die anderen Angeklagten, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt, wurde unter verschiedenen Bedingungen eingestellt. Das Gericht betonte die Notwendigkeit, die Akten nach über zehn Jahren zu schließen und das „Sommermärchen“ in der Erinnerung zu bewahren.
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