DFB-Steuerprozess: Verfahren gegen Theo Zwanziger
Im DFB-Steuerprozess könnte das Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger wegen schwerer Steuerhinterziehung eingestellt werden. Am 25. Verhandlungstag schlug das Landgericht Frankfurt am Main vor, dass Zwanziger im Austausch für eine Geldzahlung von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung von weiteren rechtlichen Schritten verschont bleibt. Der 79-Jährige ist der letzte Angeklagte, nachdem zuvor auch Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt involviert waren.
Gerichtliche Feststellungen
Das Gericht stellte fest, dass Zwanziger nicht aktiv an der Verschleierung einer DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an die FIFA beteiligt war. Diese Überweisung, die von Beckenbauer vermittelt wurde, war als Rückzahlung eines Darlehens zu werten.
Anklage und Konsequenzen
- Die Staatsanwaltschaft hat Steuerhinterziehung in Höhe von 13,7 Millionen Euro angeklagt.
- Dies führte zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit des DFB.
Richterliche Stellungnahme
Richterin Eva-Marie Distler plädierte für eine „schnelle Verfahrenseinstellung“, um das Kapitel „Sommermärchen“ abzuschließen und betonte, dass Zwanziger sich zu keinem Zeitpunkt bereichert habe. Die finale Entscheidung über das Verfahren wird am 3. April 2024 erwartet.
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